Der „Fall Sabine Wendt“ ist in der Stadt Seesen noch nicht zu Ende

Veröffentlicht am 27.05.2021 in Kommunalpolitik

Nachdem im Fall Wendt im Strafprozess ein Urteil gesprochen ist, bleibt jetzt – zumindest was Frau Wendt betrifft – die Frage, ob Berufung eingelegt worden ist und wie dieser Fall letztendlich strafrechtlich endet.

Unabhängig davon hat vor über sechs Wochen, nach Vorlage des Urteils, die SPD-Fraktion eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt. „Mit der Anfrage wollten wir unter anderem klären, welche Schäden der Stadt Seesen durch die Taten von Frau Wendt tatsächlich entstanden sind“, so die Fraktionsvorsitzende Melone. Zum einen ist das wohl der enorme Vertrauensschaden, den dieser Fall verursacht hat. An dessen Aufarbeitung wird wohl noch einiges und auch über längere Zeit zu tun sein, zumal alle von Seiten des Rates und der Verwaltung der Stadt Seesen Beteiligten solche Zuwendungen künftig anders betrachten werden.

Des weiteres wurde erfragt, wie hoch der finanzielle Schaden ist. Da ist zunächst einmal die Höhe der Schadenssumme, die es festzustellen gilt. Es muss doch aufgezeigt werden, welche Steuergelder – und damit Gelder der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Seesen – dem DRK Münchehof unrechtmäßig zugeflossen sind. „Hier wird es wohl nicht zu vermeiden sein, schon wegen der Schadenshöhe anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um auch alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“, so Fraktionsmitglied Bernd Dittmann.

An dieser Stelle vertritt die SPD-Fraktion die Ansicht, dass schon aus Gründen der Unabhängigkeit und Neutralität aber auch der Sensibilität der Angelegenheit mit der Geltendmachung der Forderungen in diesem Fall eine auswärtige Anwaltskanzlei beauftragt werden sollte. Der SPD-Fraktion ist sehr daran gelegen, dass die Angelegenheit „Wendt“ zu einem Abschluss gebracht wird, der über jeden Zweifel erhaben ist. Nur so kann verlorenes Vertrauen wieder hergestellt werden.

Obwohl bereits im Text der Anfrage um eine zeitnahe Beantwortung gebeten wurde, ist auf die Anfrage vom 13. April Seitens der Verwaltung bis heute nicht geantwortet worden. Die Verantwortlichen hielten es bis heute auch nicht für erforderlich, eine Rückmeldung zu einem Bearbeitungsstand der Anfrage mitzuteilen. Aus diesem Grund ist auch die Änderungen der Geschäftsordnung des Rates notwendig, die kürzere Auskunftszeiten verbindlich festlegt, die die Verwaltung dann konsequent einzuhalten hat.

Die CDU/FDP-Gruppe zeigt ihrerseits augenscheinlich nur geringes Interesse an der Aufarbeitung und öffentlichen Aufklärung im „Fall Wendt“. „Das empfinde ich als äußerst bedauerlich, denn als noch stärkste Gruppe im Rat hätte sie viel größere Transparenz und entschlossene Aufklärung herbeiführen können und müssen“ so Andrea Melone. Kein Mitglied der CDU/FDP Gruppe kann persönlich etwas für das „Fehlverhalten“ von Frau Wendt, aber alle Mitglieder dieser Gruppe sollten sich ebenfalls für eine unabhängige und neutrale Aufarbeitung einsetzen, zumal dieser Fall ja gerade von einer ihrer ehemaligen Führungspersönlichkeiten verursacht worden ist.