Bericht der Fraktion

Veröffentlicht am 25.04.2023 in Fraktion

Die SPD-Fraktion fordert ein offenes und transparentes Auswahlverfahren der Behindertenbeauftragten

Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wirkt mit, mögliche Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen oder zu verhindern, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. So steht es in der Richtlinie der Stadt Seesen. In der Praxis ist der Behindertenbeauftragte oft Ansprechpartner für Menschen mit unterschiedlichen Benachteiligungen, hält Kontakt zur Verwaltung und versucht gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen zu suchen.

Fraktionsvorsitzende Andrea Melone: „Eine ehrenamtliche Aufgabe die man gar nicht oft genug würdigen kann“. In den vergangenen 5 Jahren wurde dieses wichtige Amt von der Behindertenbeauftragten Chris Bätge-Naujok wahrgenommen. „In diesem Zusammenhang danken wir Frau Bätge-Naujok ganz herzlich für Ihr großes Engagement um das Wohl aller beeinträchtigten Menschen in unserem Stadtgebiet.“, so Melone. Doch mit Ablauf der Amtszeit am 31.07.2023 muss das Amt des Behindertenbeauftragten nun neu besetzt werden.

Im Rahmen der letzten Fraktionssitzung der SPD-Ratsfraktion wurde ausgiebige über die Bestellung der/des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten und der damit verbundenen 1. Änderung der Richtlinie über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten diskutiert.

Nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, soll nun durch eine Änderung der Richtlinie über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten der Stadt Seesen, die Ausschreibung und das damit verbundene Auswahlverfahren entfallen. Somit würden künftig allen weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genommen werden, sich ebenfalls auf dieses Ehrenamt bewerben zu können.

In der Begründung zur Drucksache 065/2023 heißt es: „Damit bestünde die Möglichkeit, eine eingearbeitete Kraft, die sich in der Tätigkeit bewährt hat und die vielen Betroffenen bekannt ist, weiterhin ehrenamtlich zu beschäftigen und so gleichzeitig auch für eine erhöhte Kontinuität zu sorgen.

Grundsätzlich sind das keine unwichtigen Argumente, allerdings aus Sicht der SPD-Fraktion die falsche Schlussfolgerung. Denn es ist in keiner Weise ausgeschlossen, dass sich nach der aktuell gültigen Richtlinie die oder der bisherige Behindertenbeauftragte/r um weitere fünf Jahr für dieses Ehrenamt bewerben kann und auch ausgewählt wird.

Aber von vornherein durch eine Richtlinienänderung andere Bewerbungen auszuschließen, ist aus Sicht der SPD höchst undemokratisch und könnte auch den Anschein von Kungelei aufkommen lassen. Insbesondere da die Beratung zur Besetzung des oder der Behindertenbeauftragte/n in einem nicht öffentlichen Teil des Jugend- Sozial- und Sportausschusssitzung erfolgt und anschließend im nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss beschlossen wird.

Frank Hencken macht deutlich: „Das wäre so, als wenn man einem verdienten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister oder auch Ortsbrandmeister zu einer weiteren Amtszeit benennt, ohne dass zuvor andere Interessenten die Möglichkeit erhalten hatten, sich um solch ein Amt zu bewerben.“

Kontinuität und auch ein bekannter Ansprechpartner sind sicherlich wichtig. In diesem Fall kann aber auch ein gelegentlicher Wechsel Chancen mit sich bringen, einmal einen anderen Blickwinkel auf das Thema Inklusion zu werfen. Daher sollte man nicht von Vorderrhein mit zu vielen Bedenken an ein offenes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren gehen.

Abschließend betont Fraktionsvorsitzende Melone, dass sich die Kritik ausdrücklich nicht gegen bestimmte Personen oder Bewerber richtet. Es geht der SPD-Fraktion ausschließlich darum, ein transparentes und demokratisches Auswahlverfahren weiterzuführen und deren Möglichkeit, möglichst aus einer Vielzahl von Bewerbungen die bestgeeignete Person für diese ehrenamtlich Aufgabe auswählen zu können.

Die SPD-Fraktion wird der Beschlussvorlage zur 1. Änderung der Richtlinie über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten der Stadt Seesen daher nicht zustimmen.